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Reise Informationen
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Reiseinformationen
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Für deutsche Touristen ist ein Aufenthalt von bis zu 30 Tagen visumfrei. Dazu wird bei der Ankunft ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass benötigt (Kinderausweis wird nicht anerkannt. Für Kinder muss entweder ein eigener Reisepass vorliegen oder eine Eintragung in den Reisepass eines Mitreisenden). Außerdem müssen Rück- oder Weiterreise-Flugscheine/-Schiffstickets mit bestätigter Buchung sowie der Reisedokumente für ihr nächstes Zielland vorliegen.
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes Stand: 06.01.2006 Unverändert gültig seit: 23.12.2005
Nach einer Anschlagsserie in der Stadt Yala am 14. Juli 2005 erklärte die thailändische Regierung am 20. Juli 2005 den "besonderen Notstand" für die drei südthailändischen Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani.
Seit Anfang 2004 verzeichnet der Süden Thailands eine Welle von Anschlägen radikaler Angehöriger der muslimischen Bevölkerungsminderheit gegen staatliche Einrichtungen, worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagierten. Militante muslimische Kämpfer drohten auch damit, massiv durch Selbstmordattentate zurückzuschlagen.
Für Thailand muss daher von einer erhöhten Gefahr terroristischer Attentate ausgegangen werden. Ziel dieser Attentate dürften in erster Linie Einrichtungen der thailändischen Sicherheitskräfte oder allgemein des thailändischen Staates sein. Aber auch beliebte Tourismusziele und Urlaubszentren, die Verkehrsinfrastruktur (z.B. Flughäfen) sowie große Einkaufszentren können davon nicht ausgeschlossen werden, insbesondere weil mehrere Terrorgruppen Anschläge auch gegen touristische Reiseziele angedroht hatten.
Bisher gab es in Thailand jedoch –keine– Anschläge ausser in den unter Notstandsrecht stehenden Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie in der benachbarten Provinz Songhla.
Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia, die südlichsten Provinzen Thailands, wird aufgrund der anhaltenden Unruhen dringend abgeraten.
Seebeben
Die durch das Seebeben vor der indonesischen Insel Sumatra am 26.12.2004 ausgelöste Flutwelle richtete im südwestlichen Küstengebiet Thailands (vor allem in der Zone Khao Lak) sowie den vorgelagerten Inseln schwere Schäden an. Strandnahe Hotels und Infrastruktur in einem ca. 200 Meter breiten Küstenstreifen wurden besonders betroffen, der Wiederaufbau ist mit Ausnahme der Region Kao Lak, der Insel Koh Phi Phi und einigen Dörfern, die keine touristischen Ziele darstellen, abgeschlossen
Die Flutwelle forderte in der unmittelbaren Küstenregion zahlreiche Todesopfer, deren Identifizierung noch nicht ganz abgeschlossen ist.Die deutsche Botschaft Bangkok und das Honorarkonsulat Phuket stehen weiter zur Betreuung Deutscher vor Ort zur Verfügung.
Die touristische Infrastruktur im Hinterland des südwestlichen Küstengebietes blieb intakt.
Überhaupt nicht betroffen sind die Binnengebiete Thailands (Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Mae Hong Son, Ayuttaya usw.) sowie die populären Reiseorte an den Küsten des Golfes von Thailand (Hua Hin, Pattaya, Ko Samui, Ko Chang, Ko Samet, Ko Si Chang, usw.). Interessierten Reisenden wird geraten, sich durch unmittelbare Kontaktaufnahme mit deutschen Reiseveranstaltern oder direkt vor Ort gezielt zu erkundigen, ob ein Aufenthalt am gewünschten Zielort möglich ist.
Weitere Hinweise:
Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe nicht, oder allenfalls unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.
Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt. Medizinische Hinweise Stand: 14. November 2005
Vogelgrippe: Im Zeitraum von Mitte Dezember 2004 bis 30.06.2005 traten keine neuen Erkrankungs- oder Todesfälle der H5N1 Vogelgrippe in Thailand auf (lediglich 7 Verdachtsfälle z. Zt. in Phitsanulok, Lob Buri, Phet Buri, Kamphaeng Phet und Prachin Buri). Damit wurden im Zeitraum von Januar 2004 bis zum 27.06.2005 insgesamt 17 bestätigte Krankheitsfälle und 12 Todesfälle festgestellt. Vogelgrippefälle unter Geflügel wurde in 42 von 72 Provinzen bislang gemeldet. Derzeit besteht allerdings kein Grund zu Reisebeschränkungen. Bei Reisen im Land sollte jedoch auf jeden Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten. Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie hier.
Seit Anfang April 2005 ist es im Norden Thailands zu einem Ausbruch von Hepatitis A gekommen, deren Ursache der Genuss von kontaminiertem Speiseeis ist. Die Wichtigkeit einer für Thailand ohnehin zu empfehlenden Hepatitis A Impfung soll hiermit nochmals betont werden. Selbst kurz vor einer geplanten Reise macht die Impfung noch Sinn.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt ausserdem als sinnvollen Impfschutz: Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) und / oder längerem Aufenthalt kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria. Das Vorkommen dieser Erkrankungen in Thailand ist regional sehr unterschiedlich. In Thailand ist es zu einer Zunahme von Denguefieberfällen bei der Bevölkerung und bei Touristen gekommen. Strikter Mückenschutz ist empfohlen.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, au dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden.
Besondere Zollvorschriften Stand: 14. November 2005
1. Devisen Ausländische Besucher können Fremdwährungsbeträge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausführen. Die Landeswährung "Baht" kann unbegrenzt eingeführt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 20.000 Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgeführt werden. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.
2. Produktpiraterie/Gefälschte Waren Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
3. Antiquitäten Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.
4. Souvenirs Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.
Besondere strafrechtliche Vorschriften Stand: 14. November 2005
Rechtsschutz Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.
Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.
In letzter Zeit sind deutsche Urlauber in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden, die offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Wird diese Forderung abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 01 8456224 Bereitschaftsdienst) aufzunehmen . Nur so besteht die Möglichkeit durch eine entsprechende Intervention der Botschaft ggfls. zu verhindern, dass die Betroffenen wegen nicht begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden und überhöhte Kautionszahlungen verlangt werden, bzw. korrupte Anwälte durch die Polizei "vermittelt" werden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft nicht gelingen, sollte bei einer evtl. Inhaftnahme darauf bestanden werden, dass die Botschaft durch die Polizei unverzüglich unterrichtet wird.
Rauschmittel Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich gewarnt. Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein.
Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm). Schon bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt das thailändische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt sind. Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe wird in Thailand auch vollstreckt.
Im letzten Jahr sind sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch zwei Ausländer. Die thailändische Regierung hat wiederholt betont, verurteilte Drogendealer zügig hinzurichten und macht ihre Ankündigungen auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion vollstreckt.
Kindesmissbrauch Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in
Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt, auch diese Ausweise sind jedoch häufig gefälscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen sind.
Majestätsbeleidigung Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestätsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft.
Erregung öffentlichen Ärgernisses Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.
Fotografieren Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
Ausweispflicht Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt. Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.
Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.
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Wir weisen darauf hin, dass Sie verbindliche Auskünfte nur bei der für Sie zuständigen Botschaft, Auswärtiges Amt oder dem für Sie zuständigen Konsulat dieses Landes erhalten.
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Weblinks
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Weitere Informationen finden Sie auch unter den hier aufgeführten Links : |
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